Aventiv – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aktualisiert und gültig ab: 25. November 2024

  1. Annahme der Bestellung. Diese Einkaufsbedingungen („Bedingungen“) gelten für alle Bestellungen (jeweils eine „Bestellung“) für Waren („Waren“) oder Dienstleistungen („Dienstleistungen“), die von Aventiv Technologies, LLC und ihren Tochtergesellschaften (jeweils ein „Käufer“) sowie von jedem Verkäufer („Verkäufer“) ausgestellt werden. Alle Bestellungen stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Verkäufers zu diesen Bedingungen. Der Käufer beschränkt die Zustimmung des Verkäufers ausdrücklich auf diese Bedingungen und widerspricht jeglichen Bedingungen in Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder sonstigen Mitteilungen des Verkäufers, die von diesen Bedingungen abweichen, ihnen widersprechen oder sie ergänzen. Die Bestätigung dieser Bestellung durch den Verkäufer, der Beginn der Arbeiten an den bestellten Waren oder Dienstleistungen oder der Versand dieser Waren, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt, gilt als wirksame Annahme der Bestellung und dieser Bedingungen.
  2. Kündigung aus wichtigem Grund für den Käufer. Der Käufer behält sich das Recht vor, diese Bestellung oder Teile davon nach eigenem Ermessen durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer zu kündigen. Nach Eingang der Kündigungsmitteilung erhält der Verkäufer keine Zahlung mehr für gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen sowie für Kosten, die seinen Lieferanten oder Subunternehmern entstanden sind und die der Verkäufer hätte vermeiden können.
  3. Kündigung aus wichtigem Grund. Der Käufer kann diese Bestellung oder Teile davon aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Verkäufer in Verzug gerät oder gegen eine der hierin enthaltenen Bedingungen verstößt. Zusätzlich zu den vorgenannten Gründen berechtigen verspätete Lieferungen, Lieferungen mangelhafter oder nicht den Bedingungen entsprechender Waren oder Dienstleistungen, Ereignisse höherer Gewalt von mehr als sieben Tagen Dauer, die Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegen den Verkäufer sowie die Weigerung des Verkäufers, dem Käufer auf dessen Anfrage angemessene Zusicherungen hinsichtlich der zukünftigen Leistung zu geben, den Käufer zu kündigen. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund haftet der Käufer dem Verkäufer gegenüber nicht, und der Verkäufer haftet dem Käufer für alle Schäden, die ihm durch den zur Kündigung führenden Verstoß entstanden sind.
  4. Verpackung/Versand. Jede Warensendung ist ordnungsgemäß zu verpacken, zu kennzeichnen und gemäß den Anforderungen des Transportunternehmens zu versenden, um die günstigsten Transportkosten zu erzielen. Sollte der Verkäufer zur Einhaltung des vom Käufer gewünschten Liefertermins einen teureren Versandweg wählen müssen, trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten, es sei denn, der Käufer hat die Notwendigkeit des teureren Versands selbst verursacht.
  5. Einfuhr. Sofern der Verkäufer für die Einfuhr der in dieser Bestellung aufgeführten Waren in das Zollgebiet der Vereinigten Staaten verantwortlich ist, wird er hinsichtlich des deklarierten Warenwerts, der Zolltarifnummer und des Ursprungslandes der Waren gegenüber dem US-Zoll- und Grenzschutz angemessene Sorgfalt walten lassen und alle anwendbaren Bestimmungen des US-Zollrechts einhalten. Der Verkäufer stellt den Käufer von allen Kosten, Zöllen, Gebühren, Steuern, Verlusten und Schäden, einschließlich Gerichtskosten und angemessener Anwalts- und Sachverständigenkosten, frei, die dem Käufer aufgrund eines tatsächlichen oder angeblichen Verstoßes gegen das US-Zollrecht in Bezug auf diese Waren entstehen.
  6. Vertraulichkeit von Betriebsgeheimnissen. Der Verkäufer behandelt alle vom Käufer bereitgestellten Informationen vertraulich und darf diese ohne die schriftliche Zustimmung des Käufers weder an Dritte weitergeben noch für andere Zwecke als die Erfüllung dieses Kaufvertrags verwenden. Diese Bestimmung gilt für Zeichnungen, Spezifikationen und sonstige Dokumente, die der Verkäufer im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag für den Käufer erstellt und die nach Abschluss der Arbeiten an den Käufer zurückzugeben sind. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart und von beiden Parteien unterzeichnet, gelten vom Verkäufer an den Käufer weitergegebene Informationen nicht als vertraulich.
  7. Einhaltung der Vertragsbedingungen und Prozesse des Käufers. Der Käufer erbringt Kommunikations-, Medien- und Technologiedienstleistungen, vorwiegend im Justizvollzugssektor. Diese Dienstleistungen werden auf Grundlage von Vereinbarungen zwischen dem Käufer und einer Regierungsbehörde sowie in einigen Fällen mit privaten Unternehmen (jeweils ein „Securus-Kunde“) erbracht. Erbringt der Verkäufer (a) Dienstleistungen im Rahmen eines Unterauftragsvertrags zwischen dem Käufer und einem Securus-Kunden oder (b) Dienstleistungen an einem Standort eines Securus-Kunden, so gilt Folgendes: (i) Der Verkäufer hält alle Sicherheitsanforderungen des jeweiligen Securus-Kunden ein und verfügt über die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Sicherheitsfreigaben; (ii) der Verkäufer beschafft auf eigene Kosten alle für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen; (iii) der Verkäufer gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen im Namen des Käufers ab und haftet für alle Schäden, die er während der Erbringung der Dienstleistungen verursacht; und (iv) der Verkäufer hält sich an alle geltenden Vertragsbedingungen zwischen dem Käufer und den Securus-Kunden.
  8. Gewährleistung. Im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Kaufvertrags sichert der Verkäufer zu, dass er alle geltenden Gesetze zur Lieferung von Waren oder Dienstleistungen einhält. Der Verkäufer sichert ferner zu, dass weder die Waren oder Dienstleistungen noch deren Zugriff und Nutzung durch den Käufer und/oder dessen Endnutzer Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzen oder verletzen werden. Der Verkäufer gewährleistet ausdrücklich, dass alle im Rahmen dieses Kaufvertrags gelieferten Waren allen Spezifikationen und geltenden Normen entsprechen, neu und frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Der Verkäufer gewährleistet, dass alle Waren den Angaben auf den Behältern, Etiketten oder in der Werbung entsprechen und dass sie ordnungsgemäß verpackt, gekennzeichnet und etikettiert sind. Der Verkäufer gewährleistet, dass alle gelieferten Waren handelsüblich, sicher und für den üblichen Verwendungszweck geeignet sind. Kennt der Verkäufer den Verwendungszweck der Waren durch den Käufer oder hat er Grund zur Annahme, dass die Waren für diesen Zweck geeignet sind, gewährleistet er. Der Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferten Waren in jeder Hinsicht den Mustern entsprechen. Prüfung, Test, Abnahme oder Verwendung der gelieferten Waren berühren nicht die Verpflichtung des Verkäufers aus dieser Gewährleistung; diese Gewährleistung bleibt auch nach Prüfung, Test, Abnahme und Verwendung bestehen. Die Gewährleistung des Verkäufers gilt gegenüber dem Käufer, dessen Rechtsnachfolgern, Abtretungsempfängern und Kunden sowie Nutzern der vom Käufer verkauften Waren. Der Verkäufer verpflichtet sich, Mängel an Waren, die nicht der vorstehenden Gewährleistung entsprechen, unverzüglich und kostenfrei für den Käufer zu beheben oder zu ersetzen, sobald der Käufer den Mangel mitgeteilt hat. Sollte der Verkäufer die Mängel nicht beheben oder die nicht konformen Waren nicht ersetzen, kann der Käufer nach angemessener Benachrichtigung des Verkäufers die Mängel beheben oder die Waren ersetzen und dem Verkäufer die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Falls dem Käufer im Rahmen dieses Vertrags Materialien Dritter zur Verfügung gestellt werden, leitet der Verkäufer sämtliche Zusicherungen, Gewährleistungen und Verpflichtungen dieser Drittanbieter zusätzlich zu den hierin enthaltenen Zusicherungen, Gewährleistungen und Verpflichtungen an den Käufer weiter. Der Verkäufer gewährleistet, dass alle Leistungen fachgerecht und gemäß den branchenüblichen Standards und Gepflogenheiten erbracht werden. Der Verkäufer gewährleistet ferner, dass seine mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen betrauten Vertreter und/oder Mitarbeiter für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen qualifiziert sind und dass die Leistungen, sofern erforderlich, von lizenziertem oder zertifiziertem Personal erbracht werden. Sollten bei der Erbringung der Leistungen im Rahmen dieser Bestellung Fehler oder Auslassungen auftreten, verpflichtet sich der Verkäufer, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
  9. Der Verkäufer sichert zu, gewährleistet und verpflichtet sich, dass die Dienstleistungen den Beschreibungen und Darstellungen hinsichtlich der Dienstleistungen (einschließlich Leistung, Fähigkeiten, Genauigkeit, Vollständigkeit, Eigenschaften, Spezifikationen, Konfigurationen, Standards, Funktionen und Anforderungen), die in dieser Bestellung aufgeführt sind, entsprechen und entsprechen werden.
  10. Preisgarantie. Der Verkäufer garantiert, dass die in dieser Bestellung angegebenen Preise vollständig sind und ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Käufers keine zusätzlichen Kosten jeglicher Art erhoben werden. Zu diesen zusätzlichen Kosten gehören unter anderem Versand, Verpackung, Etikettierung, Zölle, Steuern, Lagerung, Versicherung, Kartonierung und Kistenverpackung.
  11. Höhere Gewalt. Der Käufer kann die Lieferung oder Abnahme aufgrund von Umständen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, verzögern. Der Verkäufer lagert die Ware gemäß den Anweisungen des Käufers und liefert sie, sobald der Grund für die Verzögerung beseitigt ist. Jede Partei ist von der Erfüllung dieses Kaufvertrags befreit, wenn die Erfüllung durch das Eintreten eines Ereignisses, dessen Nichteintreten eine grundlegende Annahme des Vertragsschlusses war, oder durch die Einhaltung geltender ausländischer oder inländischer behördlicher Vorschriften oder Anordnungen in gutem Glauben unmöglich geworden ist, unabhängig davon, ob sich diese später als ungültig erweisen. Im Falle höherer Gewalt muss die betroffene Partei, um von der Erfüllung befreit zu werden, die andere Partei unverzüglich benachrichtigen und das Ereignis, seine voraussichtlichen Auswirkungen sowie die zur Beseitigung der höheren Gewalt zu ergreifenden Maßnahmen beschreiben.
  12. Geistiges Eigentum. Der Verkäufer verpflichtet sich, nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung unverzüglich die volle Verantwortung für die Verteidigung in allen Klagen oder Verfahren zu übernehmen, die gegen den Käufer oder dessen Vertreter, Kunden oder sonstige Lieferanten wegen angeblicher Patentverletzung oder wegen angeblichen unlauteren Wettbewerbs aufgrund von Ähnlichkeiten im Design, der Marke oder dem Erscheinungsbild der im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Waren oder Dienstleistungen erhoben werden. Der Verkäufer verpflichtet sich ferner, den Käufer, dessen Vertreter und Kunden von sämtlichen Kosten, Verlusten, Lizenzgebühren, Gewinnen und Schäden, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten, freizustellen, die aus solchen Klagen oder Verfahren, einschließlich etwaiger Vergleiche, entstehen. Der Käufer kann sich in solchen Klagen oder Verfahren durch einen eigenen Rechtsbeistand vertreten lassen und aktiv daran teilnehmen, sofern er dies wünscht; die Kosten dieser Vertretung trägt der Verkäufer.
  13. Versicherung. Der Verkäufer ist verpflichtet, auf eigene Kosten und Auslagen während der gesamten Vertragslaufzeit einen Versicherungsschutz gemäß den folgenden Bedingungen abzuschließen und aufrechtzuerhalten:
  14. Deckungsarten. Der Verkäufer wird folgende Deckungsarten und -summen abschließen:
  15. Arbeitsunfallversicherung. Arbeitsunfallversicherung oder eine ähnliche Versicherung oder ein anderer Fonds, der eine gesetzliche Deckung für alle Mitarbeiter des Verkäufers vorsieht, die im Rahmen dieses Vertrags Dienstleistungen erbringen, und der in jeder Hinsicht den Gesetzen der Gerichtsbarkeit, des Staates, der Gemeinde, des Territoriums oder der Provinz entspricht, in der die Dienstleistungen erbracht oder durchgeführt werden oder die für die Mitarbeiter des Verkäufers zuständig ist;
  16. Arbeitgeberhaftpflicht. Arbeitgeberhaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1.000.000 US-Dollar für alle Ansprüche innerhalb eines Versicherungszeitraums;
  17. Betriebshaftpflichtversicherung. Betriebshaftpflichtversicherung, die alle vom Verkäufer oder in seinem Auftrag direkt oder indirekt aus oder im Zusammenhang mit dieser Bestellung entstehenden Tätigkeiten abdeckt, einschließlich der Deckung für Räumlichkeiten und Betriebsabläufe, Produkte (hergestellt oder geliefert), abgeschlossene Arbeiten, pauschale schriftliche Vertragshaftung, Werbeschäden, Personenschäden, einschließlich psychischer Schäden und Tod, Sachschäden in weit gefasster Form, wechselseitige Haftung (Trennung der Versicherungsnehmer oder Trennbarkeit der Interessen) und Mitarbeiter von Dritten, die vom Verkäufer eingestellt oder ausgeliehen wurden oder dem Verkäufer als Versicherungsnehmer zur Verfügung gestellt wurden, mit Deckungssummen von mindestens 1.000.000 US-Dollar pro Schadenfall und insgesamt 2.000.000 US-Dollar;
  18. Berufshaftpflicht. Der Verkäufer verpflichtet sich, eine Berufshaftpflichtversicherung (oder eine gleichwertige Versicherung) mit einer Deckung von mindestens 1.000.000 US-Dollar pro Schadenfall und einer jährlichen Gesamtsumme von 1.000.000 US-Dollar abzuschließen. Diese Berufshaftpflichtversicherung muss mindestens 5 Jahre nach Beendigung des Kaufvertrags bestehen bleiben.
  19. Geistiges Eigentum. Falls der Verkäufer Geräte entwickelt oder Software liefert, ist eine Versicherung für geistiges Eigentum in Höhe von mindestens 1.000.000 US-Dollar pro Schadenfall erforderlich. Diese Versicherung muss die Kosten für die Verteidigung gegen Rechtsverletzungen sowie Zinsen und Strafzahlungen abdecken.
  20. Frachtversicherung. Versendet der Verkäufer Waren, ist eine Frachtversicherung in Höhe des vollen Wiederbeschaffungswerts jeder einzelnen Sendung während des Transports zum oder vom Kunden erforderlich;
  21. Cyberhaftung. Falls der Verkäufer Zugriff auf das Netzwerk des Käufers oder auf Daten des Käufers hat, ist eine Cyberhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 10.000.000 US-Dollar abzuschließen. Diese Versicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von drei Jahren danach für alle während der Vertragslaufzeit erbrachten Leistungen aufrechterhalten werden und folgende Deckungen umfassen: (a) Risiken für Netzwerksicherheit und Datenschutz, einschließlich unbefugten Zugriffs, Sicherheitslücken, Datenschutzverletzungen, unrechtmäßiger Offenlegung oder Erhebung von Daten sowie sonstiger Fahrlässigkeit im Umgang mit vertraulichen Informationen und Datenschutzrisiken; (b) Bußgelder und Strafen für die Verteidigung gegen Verstöße gegen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen sowie Kosten für die Reaktion auf Datenschutzverletzungen, einschließlich der Benachrichtigung von Verbrauchern (unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung), forensischer Untersuchungen, Gebühren für PR- und Krisenmanagementunternehmen, Bonitäts- oder Identitätsüberwachung und Sanierungsmaßnahmen, unabhängig davon, ob diese Bußgelder, Strafen oder Kosten dem Käufer oder dem Verkäufer entstehen. und c) bedingte Körperverletzungen und Sachschäden, die aus dem Versagen der Technologiedienstleistungen oder einem Fehler oder einer Auslassung in den bereitgestellten Inhalten oder Informationen resultieren, wobei diese Deckung in der Versicherungspolice ausdrücklich aufgeführt sein muss; falls für ein Deckungselement eine Untergrenze gilt, muss die Versicherungsbescheinigung, die die Deckung belegt, den Deckungsabschnitt und die Höhe der Untergrenze angeben;
  22. Sonstige Versicherungen. Alle weiteren Versicherungen, die gegebenenfalls erforderlich sind; und
  23. Gesetzlich vorgeschrieben. Soweit geltendes Recht einen höheren und/oder zusätzlichen Versicherungsschutz erfordert, ist der Verkäufer verpflichtet, diese Anforderungen zu erfüllen.
  24. Rating und Verzicht auf Regressansprüche. Sämtliche hiernach erforderlichen Versicherungen sind von Versicherern mit einem AM Best-Performance-Rating von mindestens A- und einer Finanzgrößenkategorie von mindestens Klasse VII abzuschließen und müssen einen Verzicht auf Regressansprüche zugunsten des Käufers, seiner Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen enthalten.
  25. Zusätzlicher Versicherungsnehmer. Der Verkäufer benennt den Käufer, dessen Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen als zusätzliche Versicherungsnehmer in der gemäß diesem Vertrag erforderlichen allgemeinen Haftpflichtversicherung, der Umbrella-Haftpflichtversicherung und der Cyber-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherungspolice deckt Risiken von Verlusten, Schäden oder Verletzungen ab, die direkt oder indirekt mit der Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers aus diesem Kaufvertrag verbunden sind.
  26. Nachweis des Versicherungsschutzes. Der Verkäufer hat dem Käufer innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dem Wirksamkeitsdatum und/oder auf Anfrage einen Nachweis über den Abschluss aller hierunter erforderlichen Versicherungen in Form einer oder mehrerer Versicherungsbescheinigungen vorzulegen.
  27. Kündigungshinweis. Die Versicherungspolicen müssen vorsehen, dass der Käufer mindestens dreißig (30) Tage vor jeder Änderung, Kündigung oder Reduzierung des Versicherungsschutzes schriftlich benachrichtigt wird. Der Käufer behält sich das Recht vor, Art und Umfang des hierunter abzuschließenden und aufrechtzuerhaltenden Versicherungsschutzes zu prüfen und muss damit einverstanden sein.
  28. Keine Einschränkung. Der Versicherungsschutz des Verkäufers befreit den Verkäufer nicht von seinen Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und beschränkt diese auch nicht, insbesondere nicht von seinen Entschädigungs- oder Verteidigungsverpflichtungen oder von Ansprüchen, die außerhalb des Deckungsumfangs liegen, durch diese ausgeschlossen sind oder die erforderlichen Versicherungssummen der jeweiligen Police(n) überschreiten.
  29. Haftungsfreistellung. Der Verkäufer stellt den Käufer und dessen verbundene Unternehmen von allen Ansprüchen, Klagen und Kosten frei, die aus dem Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen durch den Verkäufer im Rahmen dieser Bestellung entstehen oder damit in Zusammenhang stehen, soweit diese durch den Verkäufer, seine Mitarbeiter oder Beauftragten verursacht wurden. Darüber hinaus stellt der Verkäufer den Käufer und dessen verbundene Unternehmen von allen Ansprüchen, Klagegründen und Kosten frei, die sich aus einem angeblichen „gemeinsamen Arbeitgeberverhältnis“ zwischen den Parteien ergeben, sofern diese Ansprüche auf Handlungen oder Unterlassungen des Verkäufers, seiner Mitarbeiter oder Beauftragten beruhen.
  30. Änderungen. Der Käufer ist jederzeit berechtigt, Änderungen an Zeichnungen, Entwürfen, Spezifikationen, Materialien, Verpackung, Lieferzeitpunkt und -ort sowie Transportart vorzunehmen. Sollten solche Änderungen zu einer Erhöhung oder Senkung der Kosten oder der Ausführungszeit führen, erfolgt eine angemessene Anpassung, und diese Bestellung wird entsprechend schriftlich geändert. Der Verkäufer erklärt sich mit solchen Änderungen unter den Bestimmungen dieses Absatzes einverstanden.
  31. Prüfung/Test. Die Zahlung für die gelieferten Waren gilt nicht als deren Annahme. Alle Warenlieferungen und Dienstleistungen unterliegen dem Prüfrecht des Käufers. Der Käufer hat nach Lieferung der Waren oder Erbringung der Dienstleistungen neunzig (90) Tage Zeit, diese Prüfung durchzuführen und die Waren bzw. Dienstleistungen nach erfolgter Prüfung entweder anzunehmen oder abzulehnen. Der Käufer hat das Recht, Waren abzulehnen, die in einer größeren Menge als bestellt geliefert wurden oder beschädigt oder mangelhaft sind. Abgelehnte Waren und Waren, die in einer größeren Menge als bestellt geliefert wurden, können auf Kosten des Verkäufers zurückgesandt werden. Zusätzlich zu den sonstigen Rechten des Käufers kann der Käufer dem Verkäufer alle Kosten für das Auspacken, Prüfen, Neuverpacken und erneute Versenden dieser Waren in Rechnung stellen. Sollte der Käufer Waren erhalten, deren Mängel oder Abweichungen von der Vertragsbedingung nicht innerhalb der neunzigtägigen Prüffrist erkennbar sind, behält sich der Käufer das Recht vor, Ersatzlieferungen sowie Schadensersatz vom Verkäufer zu verlangen. Darüber hinaus hat der Käufer das Recht, Waren oder Dienstleistungen abzulehnen, die nicht den in der Bestellung oder den Bestimmungen dieser Vereinbarung aufgeführten Spezifikationen entsprechen. Nichts in dieser Bestellung entbindet den Verkäufer von seinen Pflichten zur Prüfung, Inspektion und Qualitätskontrolle.
  32. Zahlung. Der Käufer ist nicht zur Zahlung von Waren oder Dienstleistungen verpflichtet, solange er keine Rechnung mit der Bestellnummer des Käufers an accountspayable@securustechnologies.com erhalten hat, in der die gelieferten Waren und/oder erbrachten Dienstleistungen aufgeführt sind. Gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Käufer alle unstrittigen Rechnungen innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu begleichen, jedoch in keinem Fall vor Ablauf von 60 Tagen nach Erhalt und Abnahme der Waren bzw. nach Abschluss und Abnahme der Dienstleistungen.
  33. Vollständige Vereinbarung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle hierin genannten oder beigefügten Dokumente stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar.
  34. Abtretung und Untervergabe. Kein Teil dieser Bestellung darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers abgetreten oder untervergeben werden.
  35. Aufrechnung. Sämtliche vom Käufer geschuldeten Geldforderungen unterliegen der Aufrechnung durch den Käufer aufgrund von Gegenforderungen aus diesem oder einem anderen Geschäft mit dem Verkäufer.
  36. Verzicht. Das Versäumnis des Käufers, auf der Erfüllung einer der hierin enthaltenen Bedingungen zu bestehen oder ein Recht oder Privileg auszuüben, oder der Verzicht des Käufers auf die Geltendmachung eines Verstoßes gegen diese Bedingungen stellt keinen Verzicht auf andere Bedingungen oder Privilegien dar, unabhängig davon, ob diese gleicher oder ähnlicher Art sind.
  37. Lieferung. Die Einhaltung der Lieferfrist ist für diesen Kaufvertrag von wesentlicher Bedeutung. Sollte die Lieferung der Artikel oder die Erbringung der Dienstleistungen nicht zum zugesagten Zeitpunkt erfolgen, behält sich der Käufer zusätzlich zu seinen sonstigen Rechten und Rechtsmitteln das Recht vor, den Kaufvertrag mit sofortiger Wirkung hinsichtlich der noch nicht versandten Waren oder der noch nicht erbrachten Dienstleistungen zu kündigen, Ersatzartikel oder -dienstleistungen anderweitig zu beschaffen und dem Verkäufer etwaige entstandene Verluste in Rechnung zu stellen.
  38. Haftungsbeschränkung des Käufers. Der Käufer haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn oder für mittelbare oder Folgeschäden. Die Haftung des Käufers für jegliche Ansprüche aus Verlusten oder Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Bestellung oder deren Erfüllung oder Nichterfüllung entstehen, ist in jedem Fall auf den Preis der Waren oder Dienstleistungen bzw. derjenigen Einheit beschränkt, die den Anspruch begründet. Der Käufer haftet nicht für Vertragsstrafen jeglicher Art.
  39. Geschäftsgebaren. Der Verkäufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er die folgenden Bestimmungen einhalten wird:   Ethisches Geschäftsgebaren | Aventiv-Richtlinie zur Lieferantenvielfalt, die gegebenenfalls aktualisiert wird.
  40. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Bestellung unterliegt dem Recht des US-Bundesstaates Texas, unter Ausschluss jeglicher kollisionsrechtlicher Bestimmungen, die die Anwendung des Rechts einer anderen Gerichtsbarkeit vorschreiben würden. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Bestellung ist ausschließlich ein zuständiges Bundesgericht im Northern District of Texas oder ein zuständiges texanisches Staatsgericht mit Sitz in Denton County oder Collin County. Im Falle eines Widerspruchs zwischen ausländischen Gesetzen, Regeln und Vorschriften und denen der Vereinigten Staaten sind die Gesetze, Regeln und Vorschriften der Vereinigten Staaten maßgebend. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet auf diese Bestellung keine Anwendung.
  41. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Käufer geändert oder ergänzt werden, und mit der Annahme einer Bestellung erklärt sich der Verkäufer mit solchen Änderungen, Ergänzungen oder Ergänzungen einverstanden.